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Justizministerium reicht Bericht über Weisungen nach

Später als vorgesehen berichtet das Justizministerium über erfolgte Weisungen in Strafsachen. Laut Staatsanwaltschaftsgesetz müsste dies jährlich erfolgen, was laut der Rechercheplattform "Addendum" nicht erfolgt ist. Für den Zeitraum 2009 bis 2014 solle dies nun in den kommenden Tagen erfolgen. Einen Rechtsbruch sieht man darin nicht. Die NEOS sind davon allerdings nicht überzeugt.

© APA (Archiv)