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Höchstgericht: Bergsteiger bekommt kein Geld für abgefrorene Zehen

Der Oberste Gerichtshof bestätigte jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Graz, wonach die Versicherung dem Bergsteiger nach Unfall am Eiger kein Geld zahlen muss. Begründung: Hose war gerissen.

Bei der Besteigung der Eiger-Nordwand erlitt der Mann Erfrierungen (Archivfoto)
© AP
Bei der Besteigung der Eiger-Nordwand erlitt der Mann Erfrierungen (Archivfoto)