Höchstgericht: Bergsteiger bekommt kein Geld für abgefrorene Zehen
Der Oberste Gerichtshof bestätigte jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Graz, wonach die Versicherung dem Bergsteiger nach Unfall am Eiger kein Geld zahlen muss. Begründung: Hose war gerissen.