Risiko Geschäftsreise
Viele Unternehmer schicken ihre Mitarbeiter ins Ausland ohne sich des Haftungsrisikos des Mitarbeiters bewusst zu sein. Risiken, die vom Unternehmer abgesichert werden müssen!

Geschäftsreisen stehen in vielen Berufen bzw. Branchen an der Tagesordnung. Egal, ob Reisen ins In- oder Ausland – als Unternehmer sollten Sie über die Haftungen gegenüber Ihren Mitarbeitern Bescheid wissen!
Zu großen finanziellen Aufwendungen kommt es vor allem in der Krankenbehandlung nach Unfällen oder einer Erkrankung, im Krankenrücktransport an den Wohnort, sowie im Ersatz von Sachschäden, die der Mitarbeiter im Zuge der dienstlichen Verrichtung an seinen eigenen Sachen erleidet. Für letztere haftet nämlich das Unternehmen. Dies betrifft auch den Privat-Pkw, mit dem der Dienstnehmer die Dienstreise angetreten hat. Hier haftet der Unternehmer auch bei einem zu 100 Prozent von Dienstnehmer verursachten Verkehrsunfall für die Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden muss er den Zeitwert des Fahrzeuges ersetzen. Achtung: bei einer Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges durch den Mitarbeiter kommt es immer häufiger zu einem Regress des Kaskoversicherers an den Unternehmer!
Krankenbehandlung im In- und Ausland
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Aufgrund der gesetzlichen Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, haben alle Erwerbstätigen sowie deren mitversicherte Angehörige Anspruch auf Krankenbehandlung im Inland durch Vertragsärzte sowie in öffentlichen Krankenanstalten. Im Ausland gilt dieser umfassende Krankenversicherungsschutz auch in allen Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und der Schweiz sowie in Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien und in der Türkei. In allen anderen Ländern der Erde vermittelt die österreichische Sozialversicherung keinen Krankenversicherungsschutz. Abgesehen von minimalen Kostenersätzen, die über wenige Euro pro Tag nicht hinausgehen.
Die Behandlung vor Ort erfolgt nach den jeweiligen örtlichen Standards – und diese entsprechen in vielen Ländern bei Weiten nicht dem österreichischen Standard. Eine bessere Versorgung erhält man nur bei Inanspruchnahme privater Ärzte und Krankenanstalten, wobei die Tagessätze in einer Privatklinik gleich mehrere Tausend Euro kosten können. Vor allem in den USA können die Tagessätze bis zu 10.000 Euro betragen. Die Mehrkosten muss der Unternehmer tragen, da er verpflichtet ist, seinen Mitarbeitern auch im Ausland den gleichen medizinischen Standard zu gewähren wie in Österreich. Und: Er ist auch verpflichtet, die Heilbehandlung von eventuell mitreisenden Angehörigen im Ausland zu übernehmen! In Ländern, in denen kein Sozialversicherungsschutz besteht, ist somit ein enormes Haftungsrisiko für den Unternehmer gegeben. Die Verpflichtung schließt auch die Rückholkosten des Arbeitnehmers an den Wohnort mit ein. Die Art der Rückholung richtet sich nach den medizinischen Erfordernissen und kann mit den Ambulanzflugzeugen innerhalb Europas rund 25.000 Euro ausmachen. Rückholungen aus den USA oder Asien kosten sogar bis zu 80.000 Euro. „Das kann speziell für Kleinunternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Diese Risiken kann ich durch eine spezielle Geschäftsreiseversicherung abdecken“, betont Robert Kercmaric, Akad. Versicherungskaufmann und Versicherungsmakler aus Leoben.
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