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Irrtümlich auf Privatgelände geparkt: Teure Post vom Firmenanwalt

Stillgelegte Firma war lange verwaist, wer dort parkte, wurde nicht beanstandet. Der neue Eigentümer reagiert mit der Androhung von Besitzstörungsklagen. Wer parkt, der zahlt.

Der Eigentümer ist nach den Buchstaben des Gesetzes im Recht - betroffener Lenker und Kunde kann harte Reaktion aber nicht nachvollziehen
© Coloures-pic - Fotolia
Der Eigentümer ist nach den Buchstaben des Gesetzes im Recht - betroffener Lenker und Kunde kann harte Reaktion aber nicht nachvollziehen
Ute Groß