Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Irrtümlich auf Privatgelände geparkt: Teure Post vom FirmenanwaltStillgelegte Firma war lange verwaist, wer dort parkte, wurde nicht beanstandet. Der neue Eigentümer reagiert mit der Androhung von Besitzstörungsklagen. Wer parkt, der zahlt. © Coloures-pic - FotoliaDer Eigentümer ist nach den Buchstaben des Gesetzes im Recht - betroffener Lenker und Kunde kann harte Reaktion aber nicht nachvollziehenUte Großvor 9 Jahren1. November 2017 um 06:11MurauMurtal