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Auch Zahnhaftcreme-Nutzer müssen zum Alkomat-Test

Auch Zahnersatzträger müssen sich einem Alkomattest unterziehen, selbst wenn sie eine alkoholhaltige Haftcreme verwenden und zu befürchten ist, dass dies das Ergebnis verfälschen könnte. Das ergibt sich aus einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), der sich mit dem skurrilen Rechtsstreit eines Tiroler Zahnprothesenträgers beschäftigt hat.

© APA (Symbolbild)