Das "Durchgriffsrecht" des Innenministeriums bei der Errichtung von Flüchtlings-Quartieren in Gemeinden ist nicht verfassungswidrig. Die von der FPÖ regierte oberösterreichische Stadt Wels ist mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Erkenntnis bestätigten die Höchstrichter das bis Ende 2018 befristete Sondergesetz.