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© APA/ROLAND SCHLAGEREin Foto vom Kreuzerl ist erlaubt, aber nicht ein Schnappschuss von einem anderen beim Wählen
Selfies in Wahlkabine geduldet
Selfies in der Wahlzelle sind erlaubt: Das Wahlgeheimnis ist vom Wähler selbst zu wahren - oder eben nicht.
