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Zwei Nachbarn, aber leider kein Zahler!

Der Errichter eines Servitutsweges droht auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, weil nach einem Besitzerwechsel weder der alte noch der neue Nachbar zahlen wollen.

Angerichtete Schäden müssen vom Verursacher bezahlt werden, die Errichtungskosten müssen sich die Nutzer teilen
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Angerichtete Schäden müssen vom Verursacher bezahlt werden, die Errichtungskosten müssen sich die Nutzer teilen
PETER FILZWIESER