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Sechs Monate bedingt für Drohbrief

Wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt wird ein "Staatsverweigerer" verurteilt, weil Beamten finanzielle Folgen angedroht wurden, sollte die Exekution gegen ihn nicht eingestellt werden.

© APA/ERWIN SCHERIAU
Von Alfred Lobnik