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© Fotolia"Gesperrter" Zahnarzt darf vorerst als Zahnchirurg weiter tätig sein
Warum Zahnarzt trotz Berufsverbots nach wie vor operieren darf
Rechtslage erlaubt einem Kärntner Zahnmediziner, bis auf Weiteres als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg tätig zu sein.

Wolfgang Rausch