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Wer erbt mein Facebook-Profil?

Gibt’s kein Testament, das den digitalen Nachlass regelt, ist es für Erben schwer, Profile zu löschen oder auf diese zuzugreifen. Der Experte rät, rechtzeitig vorzusorgen.

Wenn der selige Verstorbene nicht möchte, dass die lieben Hinterbliebenen in seinem digitalen Nachlass stöbern, sollte er rechtzeitig Vorsorge treffen
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Wenn der selige Verstorbene nicht möchte, dass die lieben Hinterbliebenen in seinem digitalen Nachlass stöbern, sollte er rechtzeitig Vorsorge treffen
Peter Filzwieser