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© (c) Otto Durst - stock.adobe.comFehlt für das Anbringen der Gitter die Zustimmung, kann das Außerstreitgericht angerufen werden
Keine Fenstergitter ohne Zustimmung!
Es gibt nur wenige Fälle, in denen Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der Miteigentümer Änderungen durchführen dürfen.
