Rund 18.000 Überwachungsmaßnahmen der Justiz im Jahr 2016
Die Justiz setzte im Jahr 2016 rund 18.000 mal "besondere Ermittlungsmaßnahmen" ein - also Bank-Kontoabfragen, DNA-Untersuchungen, Abfragen über Telefonate und Nachrichtenübermittlung bei Mobilfunkbetreibern, Hausdurchsuchungen, optische und akustische Lauschangriffe. Aber nur jedes sechste Verfahren führte zur Verurteilung, berichtet der "Kurier".