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Dealen im öffentlichen Raum: 330 Personen bundesweit in Haft

Im Juni 2016 ist eine neue Bestimmung im Suchtmittelgesetz (SMG) in Kraft getreten, die das Dealen im öffentlichen Raum eindämmen soll. Wer dabei erwischt wird, muss seither mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Für Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat sich die Strafverschärfung bewährt, wie er ein Jahr nach Einführung der legistischen Maßnahme betont.

© APA