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Diskriminierung verboten!

Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet die Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen. Was Sie machen können, wenn es trotzdem geschieht, erklären die Experten der Arbeiterkammer.

Betroffene können sich an die Schlichtungsstelle wenden
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Betroffene können sich an die Schlichtungsstelle wenden