Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Wenn der große Bruder über die Hecke linstDie Überwachung eines Grundstücks mit einer Videokamera ist nicht grundsätzlich verboten. Betroffene und involvierte Anrainer haben aber ein Auskunftsrecht. © (c) Sinisa PismestrovicEs ist sehr unangenehm, wenn man sich überwacht fühlt!PETER FILZWIESERvor 7 Jahren19. Dezember 2019 um 10:39Mein RechtWohnen