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32-Jähriger wurde nach dem Verbotsgesetz verurteilt

Ein 32-jähriger Vorarlberger wurde am Landesgericht Feldkirch wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© Jürgen Fuchs