Bayerischer Gastwirt muss seine Stühle nicht Probe sitzen
Bayerische Wirtshaussessel müssen nicht regelmäßig einer Belastungsprobe unterzogen werden. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Ingolstadt in einem Prozess um einen kaputten Sessel gekommen. Ein Gast hatte den Wirt auf Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro und Schadenersatz in Höhe von 1.600 Euro verklagt, weil sein Stuhl in einer Wolnzacher Traditionsgaststätte zusammengebrochen war.