Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Salzburger Altstadt erneut gekippt. Das seit 2. Juni 2015 geltende sektorale Bettelverbot komme wegen seines zeitlichen und örtlichen Umfangs einem absoluten Bettelverbot gleich und sei damit "verfassungsrechtlich verpönt" und gesetzeswidrig.