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Gefängnisstrafe für Staatsverweigerin ist rechtskräftig

Die erste Verurteilung einer Staatsverweigerin in Kärnten ist rechtskräftig. Die Frau aus Unterkärnten muss für vier Monate ins Gefängnis, die restlichen acht Monate Haft wurden ihr bedingt nachgesehen.

Die Staatsverweigerin muss nun ins Gefängnis
© Helmuth Weichselb
Die Staatsverweigerin muss nun ins Gefängnis