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Die Behörde kann künftig in privaten Gärten durchgreifen

Ein neues Landesgesetz erlaubt es den Gemeinden, nicht heimische Pflanzen von Privatgrundstücken entfernen zu lassen.

© Stadt Graz
Im Vorjahr musste die Giftpflanze Poison Ivy in einem Privatgarten in Graz von der Stadt entfernt werden. Rechtliche Grundlage gab es keine, der Eigentümer kooperierte mit der Behörde