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Behinderte: WKÖ bei Einstellungspflicht säumig
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) sowie einzelne Länder sind bei der Einstellungspflicht Behinderter nach wie vor säumig. Die WKÖ verfehlte im Jahr 2016 die Quote um 44,7 Prozent, wie aus der Beantwortung von Anfragen der Grünen durch Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hervorgeht. Teils deutlich übererfüllt wurden die Vorgaben von den Gebietskrankenkassen, aber auch den Ländern Steiermark und Kärnten.