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NS-Devotionalien im Wohnzimmer: Bedingte Haft für 37-Jährigen

Ein 37-Jähriger, der laut Anklage NS-Devotionalien zuhause deutlich sichtbar aufgestellt hatte, wurde am Landesgericht Korneuburg schuldig gesprochen. Er wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© KLZ/Traussnig