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Kärnten hebt Einkommensgrenzen für Wohnbauförderung an

Neue Verordnung der Landesregierung soll ab 1. Juni gelten. Für Ein-Personen-Haushalt gilt künftig 38.000 Euro als Limit, für Zwei-Personen-Haushalt sind es dann 55.000 Euro.

Für Häuslbauer gelten künftig neue Einkommensgrenzen
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Für Häuslbauer gelten künftig neue Einkommensgrenzen
Von Andrea Bergmann