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Grenzstreit entzweit Brüder

Um 35 Zentimeter Grund ist zwischen zwei Brüdern ein Grenzstreit entbrannt. Kann man für die unwissentliche „Nutzung“ eines Grenzstreifens Ablöse verlangen?

Ein falscher Verlauf der Grenze über Jahre hinweg führt nicht automatisch zu einer Entschädigung
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Ein falscher Verlauf der Grenze über Jahre hinweg führt nicht automatisch zu einer Entschädigung
PETER FILZWIESER