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Bankkonto: Auch zehn Jahre nach Auflösung einsehbar

Seit Oktober 2016 können Steuer- und Strafbehörden im Verdachtsfall im Konto-Zentralregister nachschauen, welche Bankverbindungen eine Person hat. Selbst wenn ein Konto aufgelassen wird, sind die Spuren jahrelang nicht verwischt.

© APA/HERBERT PFARRHOFER