Bankkonto: Auch zehn Jahre nach Auflösung einsehbar
Seit Oktober 2016 können Steuer- und Strafbehörden im Verdachtsfall im Konto-Zentralregister nachschauen, welche Bankverbindungen eine Person hat. Selbst wenn ein Konto aufgelassen wird, sind die Spuren jahrelang nicht verwischt.