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Temposünder vor Gericht abgeblitzt

Auf Westautobahn bei Salzburg "Luft-80er" um 22 km/h überschritten - Strafe von 70 Euro beeinsprucht, weil "Luftmessgerät nicht geeicht war" - Laut Gericht keine Eichung erforderlich.

Auf Westautobahn bei Salzburg "Luft-80er" um 22 km/h überschritten - Strafe von 70 Euro beeinsprucht, weil "Luftmessgerät nicht geeicht war" - Laut Gericht keine Eichung erforderlich.
© Fuchs Jürgen
Auf Westautobahn bei Salzburg "Luft-80er" um 22 km/h überschritten - Strafe von 70 Euro beeinsprucht, weil "Luftmessgerät nicht geeicht war" - Laut Gericht keine Eichung erforderlich.