Auf Westautobahn bei Salzburg "Luft-80er" um 22 km/h
überschritten - Strafe von 70 Euro beeinsprucht, weil
"Luftmessgerät nicht geeicht war" - Laut Gericht keine Eichung
erforderlich.
Auf Westautobahn bei Salzburg "Luft-80er" um 22 km/h überschritten - Strafe von 70 Euro beeinsprucht, weil "Luftmessgerät nicht geeicht war" - Laut Gericht keine Eichung erforderlich.