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Bürgermeister unterstellte Alkoholprobleme und muss widerrufen

Ex-Grün-Gemeinderätin klagte wegen Ehrenbeleidigung und bekam am Bezirksgericht Judenburg Recht. Der Zeltweger Bürgermeister muss seine Aussage jetzt widerrufen und Prozesskosten zahlen. Gegen das Urteil kann er noch berufen.

Gericht verurteilte Bürgermeister Hermann Dullnig zum Widerruf
© Ute Groß
Gericht verurteilte Bürgermeister Hermann Dullnig zum Widerruf
Ute Groß