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Lebenslange Haft für Explosion am Hohen Markt bestätigt

Der OGH fand keine Nichtigkeitsgründe. Die Höchststrafe wurde wegen "besonders ausgeprägter Schuld" verhängt. Die Nachbarin des Mannes, eine 23-jährige Studentin, war unter einer eingestürzten Wand ums Leben gekommen.

© APA/HERBERT P. OCZERET