Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Bei einem Schaden haftet der Gastwirt

Das Auto eines Gastes wurde auf dem Hotelparkplatz von unbekannten Tätern beschädigt. Weil keine Anzeige erfolgte, ist die Ersatzleistung durch das Hotel fraglich.

Eine Haftung bei Schäden auf dem Hotelparkplatz besteht, aber Voraussetzung ist eine Anzeige
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Eine Haftung bei Schäden auf dem Hotelparkplatz besteht, aber Voraussetzung ist eine Anzeige
PETER FILZWIESER