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Ab Juli gibt es den automatischen Steuerausgleich

Mit 2017 ändert sich einiges bei der Arbeitnehmerveranlagung. In einigen Fällen muss gar kein Antrag mehr gestellt werden. Für wen das gilt und für wen nicht - hier die wichtigsten Antworten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ab Juli für den "Steuerausgleich" kein eigener Antrag mehr notwendig
© Weichselbraun
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ab Juli für den "Steuerausgleich" kein eigener Antrag mehr notwendig