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Handy abschalten nach Feierabend

Frankreich gesteht Arbeitnehmern grundsätzlich zu, Kommunikationsmittel wie Smartphones für berufliche Zwecke nach Feierabend abzuschalten. Im Arbeitsrecht gilt seit dem Jahreswechsel erstmals eine neue Bestimmung für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern.

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