Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Gartenzwerge sind auf Häusern nicht immer erlaubtGartenzwerge können laut einem Gerichtsentscheid in Deutschland das historische Erscheinungsbild denkmalgeschützter Gebäude schädigen. Daher darf in solchen Fällen ein Gartenzwerg nicht ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde aufgestellt werden.vor 10 Jahren7. Dezember 2016 um 14:13