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13 Jahre lang Prämien ungerechtfertigt abgebucht

Versicherung wollte die Prämien nur für drei Jahre zurückzahlen, doch das Gericht hat entschieden: Der Rückforderungsanspruch verjährt erst nach 30 Jahren.

Der Kläger bekam recht; die Versicherung musste die Prämien zurückzahlen
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Der Kläger bekam recht; die Versicherung musste die Prämien zurückzahlen
PETER FILZWIESER