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Wohnen

Das Gesetz kennt keine Definition für Neureifen

Gabriele Zöscher, Juristin beim ÖAMTC, erklärt, was man beim Kauf von neuen Winterreifen beachten muss.

Ein „neuer“ Reifen sollte nicht älter als drei Jahre sein
© (c) Karin & Uwe Annas - Fotolia
Ein „neuer“ Reifen sollte nicht älter als drei Jahre sein
vor 7 Jahren19. Dezember 2019 um 10:39
Mobilität
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