Suche
Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Schwarzbau darf so stehenbleiben, wie er ist

Baubescheid für Haus in St. Georgen am Längsee wurde vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Doch das Gebäude darf in dieser Form stehenbleiben.

Anrainerin Roswitha Zisser mit Sohn Hannes (links) und Baumeister Steiner vor besagtem Schwarzbau
© Phino
Anrainerin Roswitha Zisser mit Sohn Hannes (links) und Baumeister Steiner vor besagtem Schwarzbau
Philipp Novak