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Land verbietet E-Shishas für unter 16-Jährige

Die Gesetzesnovelle stellt E-Shishas und E-Zigaretten damit mit Tabakprodukten gleich - deren Konsum, Besitz und Weitergabe ist bis 16 Jahre verboten.

E-Shishas werden Tabakprodukten gleich gestellt
© KlZ/Gernot Eder
E-Shishas werden Tabakprodukten gleich gestellt