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Reform ermöglicht: Mehrere Gemeinden, ein Bediensteter

Die Landesregierung reformiert das Gemeinde-Bedienstetengesetz. Mitarbeiter können künftig an andere Gemeinden und Gemeindeverbände zugewiesen werden.

Tratter und Platter reformieren das Gemeinde-Bedienstetengesetz
© APA/ROBERT PARIGGER
Tratter und Platter reformieren das Gemeinde-Bedienstetengesetz