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© APA/HELMUT FOHRINGERBakary J. (M) und die Anwälte Susanne Kurtev (l.) und Nikolaus Rast (r.)
Fall Bakary J.: Ersturteil wieder aufgehoben
Das Folteropfer darf sich damit wieder Hoffnung auf weiter reichende finanzielle Wiedergutmachung machen.
