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18 Monate Haft wegen Wiederbetätigung

Ein 38-jähriger Angeklagter ist am Landesgericht Salzburg von den acht Geschworenen einstimmig wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.

© APA/GEORG HOCHMUTH