Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Mutter des Amokläufers haftet nicht für FolgenDie Mutter des Amokläufers von Winnenden muss nicht für die Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Tat aufkommen. Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mit. © APvor 10 Jahren26. August 2016 um 15:32