Wenn die Betriebskosten noch nicht abgerechnet sind
Gemäß dem Mietrechtsgesetz müssen die im Laufe des Kalenderjahres 2015 fällig gewordenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben bis spätestens zum 30. Juni 2016 abgerechnet werden. Was zu tun ist, wenn dies bislang nicht geschehen ist.