Ein Jahr bedingte Haft für Studenten wegen Wiederbetätigung
Ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je vier Euro: So lautete am Landesgericht Krems am Donnerstag das nicht rechtskräftige Urteil in einem Prozess um Wiederbetätigung. Der 24-Jährige hatte sich schuldig bekannt, in Postings Adolf Hitler verherrlicht und den Nationalsozialismus propagiert zu haben.