Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Endlich höhere Strafen für Tierquälerei Mit 1. Jänner 2016 wurde die Strafdrohung für Tierquälerei im Strafgesetzbuch von ein auf zwei Jahre angehoben. Auch die Gerichts-Zuständigkeit hat sich geändert, von Bezirks- auf Landesebene. Das ist eine deutliche Aufwertung. © Vier PfotenDie Tierqual der Stopfmastvor 11 Jahren21. Jänner 2016 um 09:29Steiermark