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© BRUNNER (Symbolbild) Um Waldbränden vorzubeugen, wurde Verordnung nach dem Forstgesetz erlassen
Verordnung von Lienz auf ganz Tirol ausgeweitet
Alle Bezirkshauptmannschaften des Landes erlassen jetzt Verbot von Privatfeuerwerken und offenem Feuer. Die Verordnung gilt in den Waldgebieten.

Michaela Ruggenthaler