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Verordnung von Lienz auf ganz Tirol ausgeweitet

Alle Bezirkshauptmannschaften des Landes erlassen jetzt Verbot von Privatfeuerwerken und offenem Feuer. Die Verordnung gilt in den Waldgebieten.

Um Waldbränden vorzubeugen, wurde Verordnung nach dem Forstgesetz erlassen
© BRUNNER (Symbolbild)
Um Waldbränden vorzubeugen, wurde Verordnung nach dem Forstgesetz erlassen
Michaela Ruggenthaler