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Wichtig für den Familienfrieden

Damit Wohnungsübergeber ihr ehemaliges Eigentum auch weiterhin nutzen dürfen, können sie sich Rechte einräumen lassen.

Wie ist das nun? Muss Opa ausziehen, wenn die Wohnung nicht mehr ihm gehört – sondern seinen Nachkommen?
© Mediteraneo - Fotolia
Wie ist das nun? Muss Opa ausziehen, wenn die Wohnung nicht mehr ihm gehört – sondern seinen Nachkommen?