Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. 
© Mediteraneo - FotoliaWie ist das nun? Muss Opa ausziehen, wenn die Wohnung nicht mehr ihm gehört – sondern seinen Nachkommen?
Wichtig für den Familienfrieden
Damit Wohnungsübergeber ihr ehemaliges Eigentum auch weiterhin nutzen dürfen, können sie sich Rechte einräumen lassen.
