"Die Alm ist kein Streichelzoo"
Mit Start der tierischen Sommerfrische auf den Almen häufen sich Vorfälle zwischen Rindern und Wanderern. Warum der OGH eine Klägerin nach Kuhattacke abblitzen ließ und wie man sich verhalten sollte. Von Ulrich Dunst

Mit den steigenden Temperaturen erklimmen in diesen Tagen und Wochen steiermarkweit nicht nur 50.000 Almtiere neue (See-)Höhen, sondern auch Tausende Wanderer. Und so gehören zu einem Almsommer mittlerweile Meldungen von Kuh-Attacken auf Wanderer bzw. deren Hunde leider genauso dazu wie Berge und Wiesen. „Unsere Almen sind die Basis für unseren international erfolgreichen Tourismus. Sie sind aber immer auch ein Wirtschaftsraum und kein Streichelzoo“, appelliert Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher an Wanderer zu Beginn der heurigen Almsaison.
Dass solche – der Almromantik widersprechenden – Zwischenfälle auch hierzulande häufiger geworden sind, hat laut Almwirtschaftsverein drei Hauptursachen: Zum einen seien durch den aktuellen Outdoor-Trend immer mehr Menschen entlang von Almweiden unterwegs. Andererseits gibt es einen Trend zur Mutterkuhhaltung, bei der eine Kuh samt Kalb auf die Alm kommt. Der Beschützerinstinkt eines Muttertieres dürfe nicht unterschätzt werden. Und drittens waren beim überwiegenden Teil der Kuhattacken der letzten Jahre (oft frei herumlaufende) Hunde im Spiel, die Rinder als natürlichen Feind erachten.
Abstand, Respekt und OGH
Generell warnte Marie-Helene Scheib vom Projekt „Tierschutz macht Schule“ schon nach dem jüngsten Vorfall davor, Almtiere „zu verteufeln. Umso wichtiger sind Abstand und Respekt vor den Tieren.“

Die Rösser sind los
Weil sich aus Sicht von Experten viele Kuhattacken verhindern ließen, versuchen nun Kammern und Organistationen wie jene von Scheib, verstärkt mit Comics und Ratgebern über das richtige Verhalten auf Almen zu informieren (siehe Grafik). Dazu gehören auch grüne Schilder, die Bauern nun massenweise auf Anraten der Landwirtschaftskammer entlang von Weidezäunen und Almwanderwegen anbringen, mit der Aufschrift: „Achtung! Bitte Abstand zu Weidetieren halten. Betreten und Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr.“ Damit versuchen Bauern aber nicht zuletzt, sich auch rechtlich abzusichern. Denn: Schadenersatzklagen nach Almtier-Angriffen sind in den vergangenen Jahren häufiger geworden.Almenland Sommeralm/Teichalm. Mit dem berühmten „Ross-Auslassen“ auf der Sommeralm vor Tausenden Zusehern beginnt im (ost-)steirischen Almenland am 6. Juni um 10 Uhr der offizielle Almsommer. Auf der angrenzenden Teichalm grasen die Tiere schon seit Ende Mai.
Alm-Lämmer am Hauser Kaibling. Seit Dienstag, 2. Juni, sind die 700 Schafe der Bergschäferin Svania Paul wieder auf den Skipisten des Ennstaler Hauser Kaiblings unterwegs. Sie ersetzen den Einsatz schwerer Maschinen und befestigen die Grasnarbe durch ihre kleinen Paarhufe. Am 26. Juli gibt es hier dann das Almlammfest.
Am 6. Juni ist ebenfalls auf der Murauer Greimalm Auftrieb, auf der Dorferalm eine Woche später.
Zwischen 10. und 15. Juni ist im gesamten obersteirischen Raum zwischen Dachstein und Hochschwab laut Landwirtschaftskammer die Hauptauftriebszeit.
Der steirische Almtag samt Wanderung ist heuer am 11. Juli ab 9.30 Uhr auf der Vorauer Schwaig.
Am Schwendtag am 8. August sind steiermarkweit Freiwillige zum Pflegen der Almen eingeladen.
Als „richtungsweisend“ wertet Titschenbacher nun den Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH). Dieser ließ kürzlich eine Schadenersatz-Klägerin abblitzen, die bei einer Wanderung mit Jagdhunden von einer Mutterkuh verletzt worden war und danach monierte, dass ein Zaun zwischen Wanderweg und Weide sowie ein „Lebensgefahr“-Schild vonnöten seien. Das sieht der OGH nicht so. Die Warnschilder, die der Bauer angebracht habe, seien ausreichend gewesen. Dass ein Angriff einer Kuh lebensgefährlich sein könne, so der OGH wörtlich, „versteht sich von selbst“. Und von Hundehaltern sei laut OGH zu verlangen, zu wissen, dass Rinder durch Vierbeiner gereizt werden könnten.