Frankreich führt Strafen für Anstachelung zur Magersucht ein
In Frankreich könnte es bald einen Straftatbestand der Anstiftung zur Magersucht geben: Mit einem Jahr Gefängnis und 10.000 Euro Geldstrafe sollen diejenigen bestraft werden, die zu einer "übermäßigen Magerkeit" anstacheln und dadurch einen Menschen Gesundheits- oder gar Todesgefahren aussetzen, heißt es in einem zu einem Gesetz vorgelegten Ergänzungsantrag.