Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Service Kündigungen im TodesfallMit dem Tod stirbt ein Mensch, rechtliche Verpflichtungen können aber bestehen bleiben. Deswegen sollten sich die Erben genau die vertragsrechtliche Situation des Verstorbenen ansehen und Verträge abändern oder auflösen. © Fotimmzvor 12 Jahren12. Jänner 2015 um 09:59