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Sonderurlaub im Todesfall
Grundsätzlich besteht das Recht auf Sonderurlaub nur beim Tod von nahen Angehörigen. Die Länge des Urlaubs ist im Kollektivvertrag geregelt.

Grundsätzlich besteht das Recht auf Sonderurlaub nur beim Tod von nahen Angehörigen. Die Länge des Urlaubs ist im Kollektivvertrag geregelt.
